§20 Kurse.
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Beim §20 SGB V geht es um Präventionskurse in Gruppen von 10 bis maximal 15 Teilnehmern.
Ein Präventionskurs wird von einem Kursanbieter, also einem/r qualifizierten Trainer/in, durchgeführt. Die Kurse können zu den Themen Ernährung, Entspannung, Suchtmittelkonsum, Fitness, Ausdauer, Bewegungsgewohnheiten angeboten werden.

